Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 25, 16515 Oranienburg

03301-56045

Blumenpavillon & Friedhofsgärtnerei - eine lange Tradition

Wir möchten gegen das Vergessen vorgehen und an das Leben erinnern. Unsere Erfahrungen als Floristen und Friedhofsgärtner ergänzt sich in diesem Anliegen.Wir laden Sie ein, unsere Internetseite zu entdecken und zeigen Möglichkeiten. Ihr Blumenpavillon Leymann

Unserer schönster Lohn sind die vielen zufriedenen Kunden und die Anerkennung unserer Leistungen durch zahlreiche Preise auf Landes- und Bundesgartenschauen sowie der internationalen Gartenschau in Rostock.


Unser Handwerk als Floristen und Gärtner ergänzen wir mit unserm ganz persönlichen Anliegen:


Wir wollen gegen das Vergessen vorgehen und an das Leben erinnern.


Dieses Anliegen setzten wir nicht nur auf dem Oranienburger Friedhof um, sondern möchten auch dies auch im weltweiten Netz durch unsere Gedenktafeln ermöglichen. Wir laden Sie ein, mit uns über unsere Internetseite zu wandeln. Entdecken Sie Schönes und Nützliches. Begegnen Sie Leben und Erinnerungen an das Leben.


Ihre Familie Leymann

Als Team stehen wir mit langjährigen Erfahrungen zur Seite. Wir beraten Sie über Grabarten, Neugestaltungen und Pflege der Gräber auf dem Friedhof. Gerne übernehmen wir auch die Pflegearbeiten oder auch die Dauergrabpflege. Im Trauerfall gestalten wir geschmackvoll und abgestimmt mit Ihren Wünschen den Blumenschmuck zum Abschied. 

Wir sind Mitglied der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG

Mustervertrag

Einen Mustervertrag können wir Ihnen hier zum Download anbieten.

Trauerfeiern

So individuell jeder Mensch ist, so darf auch der Blumenschmuck zum Abschied sein. Wir beraten Sie und finden das Passende.


Grabneuanlage

Die Grabgestaltung ist immer individuell. Wir unterstützen und beraten Sie, eine angemessene Stätte des Erinnerns zu schaffen und das Grab entsprechend anzulegen.


Grabpflege

Gepflegte Gräber sind ein Zeichen gegen das Vergessen- und ein Symbol der Wertschätzung für Menschen , die uns nahe waren. Was aber, wenn man sich um die Grabpflege nicht selbst kümmern kann? 


Diese Sorge können wir Ihnen nehmen. Mit dem Angebot der Grabpflege oder auch Dauergrabpflege übernehmen wir die fachgerechte Pflege eines Grabes. So lange Sie wünschen.

Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote des Floristik-Fachgeschäfts erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.

§ 2 Vertragsabschluss

Werden schriftliche Angebote vom Floristik-Fachgeschäft abgegeben, so können diese nur innerhalb der darin ausdrücklich vermerkten Zeit angenommen werden. Nebenabreden sind schriftlich abzufassen.

§ 3 Preise

Die Preise des Floristik-Fachgeschäfts verstehen sich einschließlich der gültigen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten, dazu gehören insbesondere Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien, Arrangieren an drittem Ort.

§ 4 Fälligkeit

Die Lieferungen des Floristik-Fachgeschäfts sind bei der Übergabe der Ware bar zu vergüten, sofern nicht eine andere Leistungszeit vereinbart ist. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.

§ 5 Lieferzeit und Gefahrtragung

Vorausbestellte Ware ist vom Floristik-Fachgeschäft am vereinbarten Tag zu liefern. Der Käufer ist verpflicht, die Ware am vereinbarten Tag selbst anzunehmen oder zumindest für die Abnahme der Ware anderweitig Sorge zu tragen. Das Floristik-Fachgeschäft haftet bei unvollständiger oder falscher Angabe der Lieferanschrift nur bei der grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haftet das Floristik-Fachgeschäft nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung, Zerstörung oder Verlust.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1)   Hat der Kunde Waren vorausbestellt so können die gelieferten Blumen und Pflanzen in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Blumen und Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist, wenn nicht ausdrücklich eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Farbe der Blumen und Farbe der Blumen und Pflanzen getroffen wurde.

(2)   Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, ist das Floristik-Fachgeschäft berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachen des Kaufvertrages (Wandlung) zu verlangen. Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt keine Bargeldauszahlung, sondern eine Rückbuchung bei dem Kreditkartenunternehmen.

(3)   Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Im Bereich einfacher Fahrlässigkeit entfällt eine Haftungsbefreiung im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(4)   Von den Floristik-Fachgeschäften gelieferte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen Porösität Wasser aufnehmen, Sie sind nicht wasserdicht, sondern mehr oder weniger wasserdurchlässig. Das Floristik-Fachgeschäft leistet keinen Ersatz für Schäden, die durch aus den Keramiken austretendes Wasser entstehen, es sein denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(5)   Das Floristik-Fachgeschäft haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass angesteckte oder anderweitig angebrachte Ware durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß entfernt wird.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleib die Ware Eigentum des Inhabers des Floristik-Fachgeschäftes